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Jugendgästehaus des „Ländliche Kerne e.V.“, Stand 16.09.2025
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und deren erbrachten Lieferungen und Leistungen des Jugendgästehauses des „Ländliche Kerne e.V.“, Nickelsdorf 1, 07613 Crossen im folgenden „JGH“ genannt.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer und Räumlichkeiten sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des JGHs, wobei § 540 Abs. 1 S. 2 BGB ausgeschlossen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
1. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung der Vertragspartner und Zugang des Vertrages beim JGH zustande. Dem JGH steht es frei, die die Zimmer- sowie Raumbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das JGH und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem JGH gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.
3. Alle Ansprüche gegen das JGH verjähren grundsätzlich nach Ablauf eines Jahres ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig nach fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des JGHs beruhen.
4. Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung von 10% des voraussichtlichen Gesamtbetrages fällig, zahlbar binnen 30 Tagen nach Buchungsbestätigung.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das JGH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer, Betten sowie Räumlichkeiten bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmer, Betten sowie Räumlichkeiten und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des JGHs zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Leistungserbringers an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilig gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom JGH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das JGH den vertraglich vereinbarten Preis angemessen1, erhöhen. Bei Preiserhöhungen, die 20% der Gesamtkosten übersteigen, steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu.
4. Die Preise können vom JGH ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, Betten sowie Räumlichkeiten, der Leistung des JGHs oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das JGH dem zustimmt.
5. Rechnungen des JGHs ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Das JGH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das JGH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9% Punkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem JGH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Die Rechnungen für Klassen- und Gruppenfahrten können maximal 3 Rechnungen (1x Gruppenrechnung für Kinder/Schüler und 2x Betreuer-Rechnung) kostenfrei erstellt werden, für jede weitere Einzelrechnung berechnen wir 3,50 €.
6. Der Kunde hat ein Zimmer oder Bett nicht in Anspruch genommen, wenn es der angekündigte Gast am Buchungstag nicht bis spätestens 18.00 Uhr belegt hat, ohne dass dem JGH zuvor ein späteres Eintreffen des Gastes schriftlich per Rückbestätigung mitgeteilt worden ist. Der Anspruch auf Bereithaltung der Zimmer oder Betten erlischt um 18:00 Uhr oder zum mitgeteilten abweichenden Zeitpunkt.
Das JGH ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z.B. in Form gültiger Kreditkartendaten zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das JGH ist darüber hinaus berechtigt, eine angemessene Kaution für die Dauer des Aufenthaltes zu verlangen.
8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des JGHs aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
1Aufgrund der dynamischen Marktlage ist das JGH berechtigt, die jeweiligen Preise an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise, anzupassen. (Bsp. Energiekosten, Lebensmittelpreise etc.)
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
Nichtinanspruchnahme der Leistungen des JGHs
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem JGH geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des JGHs. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des JGHs zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem JGH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des JGHs auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem JGH ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmer, Betten oder Räumlichkeiten hat das JGH die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung derer, sowie die eingesparten Aufwendungen, anzurechnen.
4. Dem JGH steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren.
Wurde kein anderer Termin zum kostenfreien Rücktritt nach Nummer 2 vereinbart, ist der Kunde verpflichtet dem JGH einen pauschalierten Schadensersatz (Stornogebühr) nachfolgender Staffelung zu bezahlen:
a) Private Veranstaltungen (Hochzeiten, Familienfeiern etc. inkl. aller gebuchten Leistungen)
Rücktritt bis 271 Tage vor Anreise sind kostenfrei
Rücktritt ab 270 bis 181 Tage vor Anreise: 30% des Vertragswertes
Rücktritt ab 180 bis 61 Tage vor Anreise: 50% des Vertragswertes
Rücktritt ab 60 bis 9 Tage vor Anreise: 70% des Vertragswertes
Rücktritt ab 8 Tage vor Anreise: 90% des Vertragswertes
Danach bzw. bei Nichtanreise 100% des Vertragswertes
b) Gruppenveranstaltungen (Seminare, Tagungen, Schulreisen etc. inkl. aller gebuchten Leistungen)
Rücktritt bis 91 Tage vor Anreise sind kostenfrei
Rücktritt ab 90 bis 31 Tage vor Anreise: 30% des Vertragswertes
Rücktritt ab 30 bis 9 Tage vor Anreise: 60% des Vertragswertes
Rücktritt bis 8 Tage vor Anreise: 90% des Vertragswertes
Danach bzw. bei Nichtanreise 100% des Vertragswertes
Der Vertragswert ist der im Beherbergungsvertrag vereinbarte Bruttopreis für Kost und Logis, jedoch ohne lediglich vermittelte Zusatzleistungen von Dritten. Der Leistungserbringer kann den Kunden jedoch für Storno-/Schadensersatzforderungen für im Namen des Kunden bei Dritten gebuchte Zusatzleistungen in Anspruch nehmen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5. Bei Teilrücktritten vom Vertrag (z.B. verringerte Personenzahl, Veränderung der Reisezeit) wird die Stornogebühr nur für den betroffenen Vertragsteil und Umfang fällig. Das JGH ist jedoch berechtigt, für die verringerte Leistung die aktuellen Standardkonditionen zur Anwendung zu bringen, falls dem Kunden davon abweichende Vergünstigungen eingeräumt wurden.
6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
V. Rücktritt des Leistungserbringers
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das JGH in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern oder Betten vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des JGHs auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder gemäß Klausel III Nr. 7 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom JGH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das JGH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das JGH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom JGH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 gegeben ist; Räumlichkeiten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person und Alter des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; das JGH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der JGH-Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des JGHs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des JGHs zuzurechnen ist. Darunter fallen insbesondere, jedoch nicht abschließend, Buchungen für „Stag / Hen – nights“; Vertreter oder Anhänger rassistischer, antisemitischer, rechtsradikaler oder anderer extremistischer Weltanschauungen.
4. Bei berechtigtem Rücktritt der Leistungserbringer entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz oder Erstattung geleisteter Zahlungen.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden in der Regel ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Abweichende Absprachen sind möglich.
3. Der Kunde ist verpflichtet, festgestellte Schäden im bereitgestellten Zimmer unverzüglich zu melden, andernfalls trifft ihn die Beweispflicht, den Schaden nicht verursacht zu haben.
4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer oder die Betten des JGHs bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das JGH aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem JGH kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
5. Das JGH ist berechtigt, Schadensersatz für Schäden im Zimmer, Verlust von Schlüsseln, nicht vertragsgemäße Nutzung und erhöhten Reinigungsaufwand für ungewöhnliche oder mutwillige Verunreinigung zu berechnen.
VII. Haftung des JGHs
1. Das JGH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das JGH die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des JGHs beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des JGHs beruhen. Einer Pflichtverletzung des JGHs steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Leistungserbringers auftreten, wird das JGH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Eine Zurückbehaltung oder Minderung der Zahlung kann hieraus nicht hergeleitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Dem Kunden ist bekannt, dass eine Besonderheit der Beherbergungsleistung im JGH darin besteht, dass Betten in Mehrbettzimmern einzeln vermietet werden. Kunden, die Betten in Mehrbettzimmern buchen, akzeptieren, dass sich möglicherweise fremde Personen solche Zimmer teilen. Hat ein Kunde also nicht alle Betten in einem Zimmer gebucht, muss er damit rechnen, dass die nicht gebuchten Betten von anderen Gästen belegt sein können.
3. Für eingebrachte Wertsachen richtet sich die Haftung des JGH hierfür nach den §§701-703 BGB.
4. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des JGHs oder im JGH abgestellter oder rangierter Fahrräder, Motorräder, Roller, Kraftfahrzeuge oder Busse und derlei Inhalte haftet das JGH nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des JGHs.
5. Die Spielscheune kann am Wochenende auf eigene Gefahr genutzt werden. Es besteht keine Aufsichtspflicht durch unsere Mitarbeiter; die Aufsicht obliegt ausschließlich den Eltern bzw. den erziehungsberechtigten Begleitpersonen. Der Ländliche Kerne e.V. übernimmt keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Spielscheune entstehen.
6. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist grundsätzlich untersagt, sofern es nicht durch eine Fachkundige, zertifizierte Fachkraft (z. B. Pyrotechniker) durchgeführt wird. In jedem Fall bedarf es einer vorherigen schriftlichen Einzelgenehmigung durch den Ländlichen Kerne e.V.. Die Durchführung ohne diese Genehmigung ist untersagt und kann zu Schadenersatzforderung, sowie zum Abschluss von der Veranstaltung führen.
7. Aus Gründen des Umwelt- und Naturschutzes sowie im Sinne unserer Nachhaltigkeitsrichtlinien ist die Verwendung von Konfetti aus Kunststoff (Plastik) auf dem gesamten Veranstaltungsgelände untersagt. Erlaubt sind ausschließlich biologisch abbaubare Materialien. Zuwiderhandlungen können zum Abschluss von der Veranstaltung und zur Verpflichtung zur Reinigung auf eigene Kosten führen.
VIII. Datenschutz, Umgang mit personenbezogenen Daten
1. Personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummer) müssen als Bestandteil der Geschäftskorrespondenz im Rahmen gesetzlicher Fristen 6 bzw. bei Rechnungen 10 Jahre aufbewahrt werden; das gilt auch für Emails und Datenbankeinträge.
2. Diese werden in regelmäßigen Abständen archiviert, um sicherzustellen, dass die Aufbewahrungspflichten erfüllt sind, der Personenkreis, der auf diese Daten zugreifen kann, jedoch so klein wie möglich ist.
3. Zu statistischen Zwecken werden monatlich gemäß gesetzlicher Verpflichtung anonymisierte Daten an das Statistische Bundesamt übermittelt. Das sind die Anzahl der Personen, die Gesamtzahl der Übernachtungen und das Land des Wohnsitzes.
4. In keinem Fall werden Daten in einer missbräuchlichen Weise verwendet oder gar an Dritte weitergegeben.
IX. Wahrung der Privatsphäre
1. Bei Buchung eines Bettes in einem Mehrbettzimmer teilen sich Gäste das Zimmer möglicherweise mit unbekannten Dritten. Alternativ stehen Einzel- bzw. Doppelzimmer zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet dies bei der Auswahl der Zimmer bei Vertragsabschluss zu bedenken.
2. Die Zimmer werden während der Belegung täglich zwischen 11:00 und 16:00 vom Personal begangen, um den Müll zu entfernen, und falls nötig den Boden zu fegen bzw. zu wischen. Sollte dies nicht gewünscht werden, ist der Kunde verpflichtet dies rechtzeitig mitzuteilen.
X. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die JGH-Aufnahme müssen schriftlich erfolgen. Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des JGHs – Crossen, OT Nickelsdorf.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des JGHs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des JGHs.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
6. Das Fliegen von Drohnen auf dem gesamten Gelände ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Einzelgenehmigung durch den Ländliche Kerne e.V. zulässig. Bei unerlaubten Drohnenflügen behalten wir uns das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
Jugendgästehaus des „Ländliche Kerne e.V.“
Rittergut Nickelsdorf Nickelsdorf 1 07613 Crossen
Vereinsregister: Amtsgericht Stadtroda VR 210 240
Steuernummer: 162/142/21976 USt-Id-Nr: DE205334960